Baugenehmigung für Werbeanlagen
Worauf muss ich achten?
In Deutschland sind für viele Werbeanlagen Baugenehmigungen notwendig. Die Regeln und Voraussetzungen zur Genehmigung einer Werbeanlage unterscheiden sich hierbei von Ort zu Ort, da die Bestimmungen Ländersache sind. Grundsätzlich sollten aber folgende Punkte beachtet werden:
- Die Werbeanlage darf die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht beeinträchtigen.
- Die Sicht auf Verkehrszeichen oder Ampeln darf nicht versperrt werden.
- Die Werbeanlagen dürfen das Landschaftsbild nicht stören.
- Werbeanlagen dürfen die Verkehrsteilnehmer nicht ablenken.
- Eine Häufung von Werbeanlagen ist unzulässig.
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht?
Vielerorts sind Werbeanlagen bis zu einer Fläche von 0,5 – 1 m² genehmigungsfrei.
Welche Unterlagen benötigt man für eine Baugenehmigung?
- Baunantragsformular des jeweiligen Kreises / Landes. Diese können oftmals im Internet heruntergeladen werden.
- Eine maßstabsgetreue Zeichnung inklusive Bemaßung der Werbeanlage.
- Eine fotorealistische Collage der Werbeanlage.
- Eine Liegenschaftskarte im Maßstab 1:1000 oder 1:500 (variiert von Kreis zu Kreis) mit der maßstabsgetreuen Einzeichnung der Werbeanlagen. Liegenschaftskarten können in der Regel beim Katasteramt gegen eine geringe Gebühr angefordert werden.
Hilfe gefällig?
Sollten Sie eine Werbeanlage / Werbepylon bei uns bestellen, helfen wir Ihnen gerne bei der Vorbereitung des Bauantrages.